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Sie sind Stifter und beabsichtigen, eine Stiftung zu errichten oder haben bereits eine Stiftung errichtet?
Wir sind eine überregional tätige Steuerberatungsgesellschaft und beraten sowohl Stifter im Rahmen der Unternehmensnachfolge als auch Privatpersonen, die eine gemeinnützige Stiftung mit all ihren steuerlichen Vorteilen errichten wollen.
Unser Geschäftsführer Lothar Pues ist nicht nur ausgewiesener Praktiker auf dem Gebiet des Stiftungsrechts, sondern auch Autor zahlreicher Bücher zum Thema Stiftungen.
Das Stiftungslexikon gibt Ihnen umfangreiche Informationen zum Thema Stiftung und Gemeinnützigkeit. Weitere Informationen zum Thema Stiftungen und Stiftung gründen.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich entweder telefonisch unter 0201-47 89 840 oder per E-Mail an uns wenden.
Besuchen Sie auch unsere Website in Berlin Zweigniederlassung DS Deutsche Steuerberatung GmbH in Berlin.
Kein Sonderausgabenabzug bei Errichtung von Todes wegen
Nunmehr ist auch durch eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg geklärt, dass die Erbeinsetzung gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen beim Erblasser im Todesjahr nicht zum Sonderausgabenabzug hinsichtlich Zuwendungen in Folge des Erbfalles führt.
Kein Sonderausgabenabzug bei Errichtung von Todes wegen
Die vielfältigen Zwecke einer Stiftung
Ideen für Stiftungszwecke sind so individuell wie die Stifter selbst.
Warum gründen Menschen Stiftungen?
Die Motive eine Stiftung zu gründen
Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.
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