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Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte - Darlehen und Kreditsicherungsgeschäfte

Anerkennungs- bzw. anzeigepflichtig sind ferner die Aufnahme von Darlehen, der Abschluss von Bürgschaftsverträgen und sonstigen Sicherungsverträgen.

(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen – Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte)



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