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Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte - Darlehen und Kreditsicherungsgeschäfte
Anerkennungs- bzw. anzeigepflichtig sind ferner die Aufnahme von Darlehen, der Abschluss von Bürgschaftsverträgen und sonstigen Sicherungsverträgen.
(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte)
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