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Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte - Veräußerung und Belastung von Grundstücken

Die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten durch Stiftungen in Baden-Württemberg, Bayern oder Nordrhein-Westfalen bedarf der Anerkennung bzw. Anzeige. Rechte, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks bestellt werden, stellen keine anerkennungs- bzw. anzeigepflichtige Belastung dar. Nach dem Normzweck wird nur das bereits vorhandene Stiftungsvermögen geschützt, so dass für solche Belastungen eine Anerkennung bzw. Anzeige nicht erforderlich ist. Die Zustimmung einer Stiftung zur Belastung eines von ihr bestellten Erbbaurechts durch den Erbbauberechtigten und die damit verbundene Rangrücktrittserklärung sind nicht anerkennungs- bzw. anzeigebedürftig, da darin keine Belastung des Erbbaurechts durch die Stiftung liegt.

(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen – Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte)



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