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Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte
- Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern -

Rechtsgeschäfte, an denen Organmitglieder der Stiftung oder andere im Dienst der Stiftung stehende Personen beteiligt sind, bedürfen in einigen Bundesländern wegen Gefahr einer Interessenkollision stets einer Anerkennung bzw. Anzeige.

(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen – genehmigungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte)



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