Rechtsfähige Stiftungen Errichtung
Die Motive für die Errichtung einer eigenen Stiftung sind unterschiedlich. In der Praxis sind sowohl ideelle als auch wirtschaftliche Motive für die Errichtung einer Stiftung ausschlaggebend.
Mögliche Motive sind etwa:
- gesellschaftliches Engagement und Verantwortungsbewusstsein,
- persönliche Betroffenheit oder Dankbarkeit,
- Ehrung oder Erhaltung des Lebenswerks eines Verstorbenen,
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten,
- Fehlen von Erben,
- steuerliche Privilegien,
- Zusammenhalt des Vermögens,
- „sich ein Denkmal setzen“.
Voraussetzungen für die Entstehung einer selbständigen Stiftung des privaten Rechts sind ein privatrechtliches Stiftungsgeschäft mit Stiftungssatzung und die staatliche Anerkennung des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben wird. Das Stiftungsgeschäft ist sowohl als Rechtsgeschäft unter Lebenden als auch als Verfügung von Todes wegen möglich.
(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen Überblick .)
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