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Rechtsfähige Stiftungen - Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte

- Veräußerung und Belastung von Grundstücken

- Darlehen und Kreditsicherungsgeschäfte

- Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen – Überblick.)



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