Rechtsfähige Stiftungen - Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte
- Veräußerung und Belastung von Grundstücken
- Darlehen und Kreditsicherungsgeschäfte
- Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern
(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen Überblick.)
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