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Rechtsfähige Stiftungen – Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Unter dem Stiftungsgeschäft versteht das BGB sämtliche vom Stifter im Hinblick auf die künftige Stiftung getroffenen Bestimmungen. Inhalt des Stiftungsgeschäftes ist die verbindliche Erklärung des Stifters, einen bestimmten Teil seines Vermögens auf Dauer der Erfüllung der vom Stifter vorgegebenen Zwecke zu widmen. Zwingend erforderlich sind Anordnungen über Zweck, Vermögensausstattung und Sitz der Stiftung sowie Regelungen über Namen und Organe.

- Form des Stiftungsgeschäftes

- Anerkennungsverfahren

- Widerruf des Stiftungsgeschäftes

- Rechtslage vor Stiftungsanerkennung

(Siehe hierzu auch Rechtsfähige Stiftungen – Überblick.)



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