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Familienstiftung
Die Familienstiftung ist keine eigene Stiftungsart, sondern in der Regel eine Variante der selbständigen Stiftung. Die Bezeichnung „Familienstiftung“ weist nicht auf den Errichter der Stiftung hin, sondern auf die Begünstigten der Stiftung. Die Familienstiftung ist folglich nicht von einer sondern für eine Familie ins Leben gerufen. Einer der Hauptgründe für die Errichtung einer Familienstiftung besteht in dem Willen des Stifters, das Familienvermögen in einer Hand zu wissen, da das geltende Erbrecht die Teilung des Erbes vorsieht. Die Familienstiftung ist wegen des stark eingeschränkten Begünstigtenkreises nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung, also nicht steuerprivilegiert.
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