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Doppelstiftung
Bei dem Modell der so genannten Doppelstiftung sind letztendlich zwei Stiftungen an einer GmbH oder AG beteiligt. Meistens ist eine Familienstiftung mit dem geringeren Anteil am Vermögen der GmbH beteiligt. Sie stellt jedoch die Mehrheit der Stimmrechte und hält – bezogen auf ihren geringeren Anteil am Vermögen- einen relativ hohen Anteil am Gewinn, beispielsweise 50%. Die zweite Stiftung, in der Regel eine gemeinnützige Stiftung, wird dann mit 90% am Vermögen der GmbH beteiligt, erhält aber mit dem geringeren Anteil der Stimmrechte auch einen geringeren Gewinnanteil.
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