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Einrichtung, stiftungseigene

In einigen Fällen ist der Betrieb stiftungseigener Einrichtungen durch den Stifter vorgesehen. Dazu zählen z.B. Kindergärten, Krankenhäuser oder kulturelle Einrichtungen. Die Kontrolle, Finanzierung, bis hin zum kompletten Betrieb der Einrichtung wird durch das Stiftungsmanagement übernommen. Ab einer gewissen Größe werden allerdings die stiftungseigenen Betriebe in einer eigenen Rechtsform geführt. Dabei ist zu definieren, welche Rolle das Stiftungsmanagment bezogen auf die Betriebe hat. Typisch wäre die Kontrolle der Wahrung des Stifterwillens im laufenden Betrieb, die Finanzierung, die Berufung und Kontrolle der Leitung der stiftungseigenen Betriebe.


Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.

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