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Grundstockvermögen
Das Grundstockvermögen besteht aus dem Stiftungskapital, das der Stifter seiner Stiftung zur Verfügung gestellt hat, und eventuellen Zustiftungen, also späteren Zuführungen zum Stiftungskapital. Das Grundstockkapital ist ungeschmälert zu erhalten, um den Bestand und die Arbeit der Stiftung nachhaltig abzusichern. Das Grundstockvermögen darf nicht veräußert oder ausgegeben werden.
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