Inhalt Rechts

Rechte optische Spalte

Suche

Suche

Suche

Inhalt Mitte

Jahresabschluss

Rechtsnormen für die Rechnungslegung von Stiftungen finden sich zunächst in den Steuergesetzen, darüber hinaus in den Landesstiftungsgesetzen. Da die Landesstiftungsgesetze einerseits mit den Steuergesetzen nicht abgestimmt sind, andererseits die Landesstiftungsgesetze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann vom Grundsatz her festgehalten werden, dass diese Regelung hauptsächlich auf die Aufstellung einer Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht zielt. Nur vereinzelt wird die Aufstellung eines Jahresabschlusses verlangt.


Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.

.