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Landesstiftungsbehörde

Zur Entstehung einer selbständigen Stiftung ist die Anerkennung (früher: Genehmigung) der zuständigen Landesstiftungsbehörde erforderlich. Zuständig ist die Landesstiftungsbehörde des Bundeslandes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll.


Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.

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