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Auflagen bei Stiftungserrichtung von Todes wegen
Eine Stiftungserrichtung durch Testament kann auch durch Auflage erfolgen. Die Auflage ist eine Anordnung von Todes wegen, durch die der Erblasser Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung – im vorliegenden Fall die Errichtung einer Stiftung- verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden. Da für die Auflage nicht die Zuwendung, sondern die Verpflichtung des Beschwerten, d.h. des Erben oder Vermächtnisnehmers, im Vordergrund steht, ist das Vorhandensein eines Begünstigten nicht notwendig. Letztlich wird zivilrechtlich nicht der Erblasser Stifter, sondern der Erbe oder Vermächtnisnehmer.
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