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Private Foundation
In den USA wird die private Stiftung (private foundation) steuerlich definiert als non-profit-organisation, die nicht zu den öffentlichen Wohltätigkeitsorganisationen (public charities) gehört. Public charities sind Kirchen, Schulen, Krankenhäuser, Regierung sowie öffentlich geförderte Wohltätigkeitswerke. Die Rechtsfrom der Stiftung ist unterschiedlich, sie kann als corporation oder als trust organisiert sein.
Der Trust ist eine im angelsächsischen Raum sehr verbreitete Rechtsform. Er ist der treuhänderischen Stiftung in Deutschland vergleichbar. Der Errichter des Trusts (settlor) überläßt einem Treuhänder (trustee) Vermögenswerte (trust property). Der Treuhänder verwaltet diese zugunsten eines Begünstigten (beneficiary) oder für gemeinnützige Zwecke (charitable trust). Er folgt damit den Vorgaben aus dem Errichtungsgeschäft bzw. der Trusturkunde (settlement oder declaration of trust). Trusts können zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden.
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