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Stiftungsrechtliche Anforderungen bei Stiftungen von Todes wegen

Um den stiftungsrechtlichen Anforderungen Genüge zu tun, muss das in der Verfügung von Todes wegen enthaltene Stiftungsgeschäft Angaben zu Zweck, Organen, Vermögen, Name und Sitz der Stiftung enthalten. Diese Angaben sind unverzichtbar für die stiftungsrechtliche Genehmigung. Sind die Angaben nicht vollständig, kann dies im Extremfall dazu führen, dass der Stifterwille aufgrund Unwirksamkeit nicht erfüllt und somit die Stiftung nicht errichtet werden kann.


Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.

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