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Träger
Der Träger (oder Treuhänder) ist die Person oder Gesellschaft, die der Stifter auswählt, um in seinem Auftrag den Stiftungszweck zu realisieren und der hierzu seine bestehende Organisation zur Verfügung stellt. Hierzu überträgt der Stifter das Stiftungsvermögen auf den Träger. Der Träger verwaltet dieses Vermögen gemäß den Vorgaben des Stifters, die in der Stiftungssatzung dokumentiert sind. Damit ist die Auflage verbunden, dieses Vermögen als Sondervermögen separat zu verwalten und nach Maßgabe der Stiftungssatzung ausschließlich zur Verfolgung der vom Stifter gesetzten Zwecke zu verwenden. Zur Kontrolle der Arbeit des Trägers wird der Stifter in der Stiftungssatzung ein Kontrollgremium benennen, dem der Träger Rechenschaft ablegen muss.
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