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Umsatzsteuervergünstigungen

Die Stiftung, die als Erträge entweder Zinsen oder Mieteinnahmen erhält, hat keinerlei umsatzsteuerliche Belastung. Grundsätzlich sind gemeinnützige Stiftungen anderen Unternehmen in umsatzsteuerlicher Hinsicht gleichgestellt. Daher unterliegen in der Regel Umsätze, die in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielt werden, der Umsatzsteuer.
In besonderen Fällen ist der Steuersatz von zurzeit 7% zu verwenden. Dies ist dann der Fall, wenn die Umsätze dem steuerbegünstigten Zweck direkt zugeordnet werden können.


Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.

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