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Beratungs- oder Kontrollorgan

Neben dem Vorstand kann es sich anbieten, ein Beratungs- oder Kontrollorgan zu bestimmen, das oft als Beirat, Kontrollausschuss, Kuratorium oder Verwaltungsrat bezeichnet wird. Dieses Organ soll den Vorstand ergänzen, indem es ihn je nach Stifterwille berät, kontrolliert oder prüft. Auch die Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte kann von seiner Zustimmung abhängig gemacht werden.


Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.

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