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Beteiligungsträgerstiftung

Bei der Beteiligungsträgerstiftung hält die Stiftung eine Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Die Beteiligungsträgerstiftung kann sowohl eine private gemeinnützige Stiftung als auch eine Familienstiftung sein. Die Beteiligung der Stiftung an einer OHG wird von der Stiftungsaufsichtsbehörde wegen der Haftungsfrage als problematisch angesehen. Unkritisch und deshalb der weitaus häufigere Fall ist die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.


Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.

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