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Controlling
Nur derjenige Stiftungsverwalter, der über Kenntnisse im Controlling und im Rechnungswesen verfügt, kann die wirtschafliche Verwendung der Stiftungsmittel sicherstellen. Das bezieht sich sowohl auf die Effizienz der Verwaltung als auch auf das Controlling der mit Stiftungsmitteln geförderten Projekte. Um die dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen, muss er auch nach Vergabe der Stiftungsmittel die sinnvolle und effektive Verwendung im Sinne des Stifters kontrollieren.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.
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