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Destinatäre
Im Rahmen der Zwecksetzung legt der Stifter den Kreis der Destinatäre (Begünstigten) der Stiftung fest. Die Destinatäre sind all diejenigen Personen bzw. Institutionen, denen Stiftungsleistung zugute kommen soll. Der Stifter kann frei bestimmen, wer Destinatär der Stiftung sein soll. Die Destinatäre haben in der Regel keinerlei Verwaltungs- und Kontrollrechte. Der Stifter kann den Destinatären einen Rechtsanspruch auf Leistung einräumen, vielfach wird er jedoch bewußt ausgeschlossen.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie sich telefonisch unter 02 01 - 47 89 840 (Essen) oder 030 - 847 11 860 (Berlin) an uns wenden, oder uns eine E-Mail schreiben.
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