Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern
Rechtsgeschäfte, an denen Organmitglieder der Stiftung oder andere im Dienst der Stiftung stehende Personen beteiligt sind, bedürfen in einigen Bundesländern wegen Gefahr einer Interessenkollision stets einer Anerkennung bzw. Anzeige.
(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte.)
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