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Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rechtsgeschäfte, an denen Organmitglieder der Stiftung oder andere im Dienst der Stiftung stehende Personen beteiligt sind, bedürfen in einigen Bundesländern wegen Gefahr einer Interessenkollision stets einer Anerkennung bzw. Anzeige.

(Siehe auch Rechtsfähige Stiftungen – Anerkennungs- und anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte.)



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